Grundpflege & Betreuung
Finanziert über die Pflegekasse, Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Pflegegrad 1.
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Mundhygiene
- Mobilisation: Aufstehen, Gehen, Lagewechsel, Sturzprophylaxe
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI: Alltagsbegleitung, Gespräch, Spaziergang
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkauf, Reinigung, Wäsche
- Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI