Leistungs-Matrix

Zwei Kostenträger, eine Ansprechperson.

Grundpflege und Betreuung laufen über die Pflegekasse (SGB XI), Behandlungspflege über die Krankenkasse (SGB V) nach ärztlicher Verordnung. Wir übernehmen beides und klären im Erstbesuch, was in Ihrem Fall zutrifft.

Die Matrix im Detail

Was wir übernehmen, geordnet nach Kostenträger

SGB XI · Pflegekasse

Grundpflege & Betreuung

Finanziert über die Pflegekasse, Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Pflegegrad 1.

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Mundhygiene
  • Mobilisation: Aufstehen, Gehen, Lagewechsel, Sturzprophylaxe
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI: Alltagsbegleitung, Gespräch, Spaziergang
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkauf, Reinigung, Wäsche
  • Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
SGB V · Krankenkasse

Behandlungspflege

Finanziert über die Krankenkasse, Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (häusliche Krankenpflege).

  • Medikamentengabe: Stellen und Verabreichen nach Verordnung
  • Injektionen: subkutan, intramuskulär
  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Kompressionsversorgung: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Blutzuckermessung und Insulingabe
  • Stoma- und Katheterpflege
  • Vitalzeichenkontrolle nach ärztlicher Anordnung

Beide Bereiche lassen sich kombinieren, wenn Pflegegrad und ärztliche Verordnung gleichzeitig vorliegen. Details klären wir im kostenlosen Erstbesuch, verbindliche Auskünfte zur Kostenübernahme gibt Ihre Pflege- oder Krankenkasse.

Plus

Und was sonst noch dazugehört

Pflegeberatung

Unterstützung beim Antrag auf Pflegegrad und bei der Vorbereitung auf den MD-Begutachtungstermin.

Verhinderungspflege-Unterstützung

Organisatorische Hilfe, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen.

Palliativpflege

Begleitung in der letzten Lebensphase, in Abstimmung mit Hausarzt und SAPV-Team.

Wundmanagement

Fachgerechte Versorgung chronischer Wunden nach aktuellem Expertenstandard.

Nacht- und Wochenendeinsätze

Nach Absprache im Pflegeplan, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.

Zusammenarbeit mit Kliniken

Übergabe direkt bei Krankenhausentlassung, damit die Versorgung ohne Bruch anschließt.

Welche Leistung passt zu Ihnen?

Wir klären das im Erstbesuch, auch wenn die Antwort noch offen ist.

08141 40 77 20 anrufen